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Unternehmensnachfolge
Frühzeitig geplant, steuerlich begünstigt übertragen.
Unternehmensnachfolgen stellen Betriebe und Konzerne gleichermaßen sowohl vor operative als auch organisatorische Herausforderungen. Erschwerend kommt bei einer familieninternen Nachfolge die erbschaft- und schenkungsteuerliche Komponente hinzu. Zum einen bewertet das Finanzamt zunächst losgelöst vom tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlös den Geschäftsbetrieb nach dem vereinfachten Ertragswert- und Substanzwertverfahren, wodurch in der Praxis häufig ein weitaus höherer Wert für steuerliche Zwecke angesetzt wird. Zum anderen ist die Übertragung selbst nur dann begünstigt, wenn nicht zu viel schädliches Vermögen im Unternehmen vorhanden ist. Dabei legt das Finanzamt insbesondere auf folgende steuerlichen Kenngrößen im Rahmen der sogenannten Verbundvermögensaufstellung Wert:
- Wert des Unternehmens
- Finanzmittel und junge Finanzmittel
- Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen
- Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb von mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen
- sonstige Verbindlichkeiten
Insbesondere bei der Nachfolgeplanung arbeiten wir mit Ihnen anhand konkreter Handlungsvorschläge auf einen optimalen Übertragungsstichtag hin, sodass durch die Reduktion von schädlichem Vermögen in Verbindung mit steuerlichen Begünstigungen – beispielsweise der Regel- & Optionsverschonung sowie der Verschonungsbedarfsprüfung – eine steuerneutrale Vermögensübertragung zustande kommt. Deshalb: Eine frühzeitige Nachfolgeplanung spart Ihnen bares Geld!
Ist aufgrund eines Schicksalsschlags die Unternehmensnachfolge gezwungenermaßen bereits eingetreten, berechnen wir gerne für Sie die zu erwartende Erbschaftsteuer sowie die erbschaftsteuerlichen Kennzahlen, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und ermitteln zusammen mit Ihnen eine Strategie, um die steuerlichen Konsequenzen zu optimieren.
Unser Vorgehen – erprobt und effizient
1. Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und schildern uns möglichst detailliert Ihr Anliegen.
2. Erstgespräch und Unterlagen
In einem unverbindlichen Erstgespräch erfragen wir alle weiteren steuerlich relevanten Informationen und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Im Anschluss an das Erstgespräch senden wir Ihnen per E-Mail eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen zu.
- Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre
- Stille Reserven im Unternehmen (bspw. in Immobilien)
- Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge
- Aufstellung der Einlagen und Entnahmen der letzten zwei Jahre
3. Bewertung und Steuererklärung
Nach Erhalt der ausgefüllten Anforderungsliste erstellen wir die Bewertung des jeweiligen Vermögensgegenstands oder bereiten die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung vor.
4. Besprechung der Ergebnisse
Wir kontaktieren Sie zur Besprechung der Ergebnisse und übergeben Ihnen einen zusammenfassenden Bericht. Weitere Fragen können Sie selbstverständlich auch nach der abschließenden Besprechung jederzeit gerne an uns stellen.
Unsere Gebühren – planbar und transparent
Unser Dienstleistungsangebot ist genauso individuell wie die Bedürfnisse unserer Mandanten. In der Vergangenheit hat sich deshalb eine Honorarabrechnung nach Stundensatz (je nach Komplexität 120 € bis 240 € pro Stunde) x Zeit bewährt.
Folgende individuelle Umstände wirken sich auf die Höhe des Honorars aus:
- Qualität und Vollständigkeit der ausgefüllten Anforderungsliste
- Komplexität des jeweiligen Sachverhalts
- Sonderthemen wie beispielsweise Nießbrauch
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Erreichbar Mo.–So. von 08:00 bis 22:00 Uhr – telefonisch, per Video-Call oder vor Ort.