Hofmann & Partner Steuerberater

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Schenkung

Vermögen zu Lebzeiten übertragen – geplant, begleitet, steuerlich abgewickelt.

Schenkungen bieten Ihnen die Möglichkeit, zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen und steuerliche Vorteile, die bei einer Erbschaft nicht nutzbar sind, in Anspruch zu nehmen. Hierbei begleiten wir Sie von der Planung, während der Durchführung bis hin zur steuerlichen Abwicklung der Schenkung.

Wir analysieren für Sie unterschiedliche Szenarien unter Berücksichtigung von Kettenschenkungen, Grunderwerbsteuer, Nießbrauch und bereits durchgeführten Schenkungen je nach Ihrer individuellen Situation und Vorstellung.

Unser Vorgehen – erprobt und effizient

1. Kontaktaufnahme

Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und schildern uns möglichst detailliert Ihr Anliegen.

2. Erstgespräch und Unterlagen

In einem unverbindlichen Erstgespräch erfragen wir alle weiteren steuerlich relevanten Informationen und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Im Anschluss an das Erstgespräch senden wir Ihnen per E-Mail eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen zu.

Für ein effektives Erstgespräch zu einer Schenkung sollten Sie insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:
  • Übersicht der übergehenden Vermögensgegenstände
  • Informationen zu Immobilien (falls diese verschenkt werden sollen)

3. Bewertung und Steuererklärung

Nach Erhalt der ausgefüllten Anforderungsliste erstellen wir die Bewertung des jeweiligen Vermögensgegenstands oder bereiten die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung vor.

4. Besprechung der Ergebnisse

Wir kontaktieren Sie zur Besprechung der Ergebnisse und übergeben Ihnen einen zusammenfassenden Bericht. Weitere Fragen können Sie selbstverständlich auch nach der abschließenden Besprechung jederzeit gerne an uns stellen.

Unsere Gebühren – planbar und transparent

Unser Dienstleistungsangebot ist genauso individuell wie die Bedürfnisse unserer Mandanten. In der Vergangenheit hat sich deshalb eine Honorarabrechnung nach Stundensatz (je nach Komplexität 120 € bis 240 € pro Stunde) x Zeit bewährt.

Folgende individuelle Umstände wirken sich auf die Höhe des Honorars aus:

  • Qualität und Vollständigkeit der ausgefüllten Anforderungsliste
  • Komplexität des jeweiligen Sachverhalts
  • Sonderthemen wie beispielsweise Nießbrauch

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Erreichbar Mo.–So. von 08:00 bis 22:00 Uhr – telefonisch, per Video-Call oder vor Ort.

07366 929 9913 E-Mail schreiben
☎ 07366 929 9913 anrufen