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Erbschaft
Wir wickeln Ihren Erbfall strukturiert und steueroptimal ab.
Erbschaften bringen nicht nur persönliche Herausforderungen, sondern auch steuerliche Pflichten mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, einen Erbfall strukturiert und steueroptimal abzuwickeln.
Durch eine gezielte Nutzung von Freibeträgen, individuellen Erbschaftsteuersätzen für unterschiedliche Erben – wie Kinder, Enkel oder Geschwister – sowie speziellen Begünstigungen für bestimmte Nachlassgegenstände wie das Familienheim, sonstige Immobilien oder ausländisches Vermögen, lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Sie alle steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen.
Unser Vorgehen – erprobt und effizient
1. Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und schildern uns möglichst detailliert Ihr Anliegen.
2. Erstgespräch und Unterlagen
In einem unverbindlichen Erstgespräch erfragen wir alle weiteren steuerlich relevanten Informationen und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Im Anschluss an das Erstgespräch senden wir Ihnen per E-Mail eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen zu.
- Erbschein
- Vermögensaufstellung (Übersicht über die in den Nachlass fallenden Gegenstände)
- Bankbescheinigungen über Kontoguthaben auf den Todestag
- Depotauszüge auf den Todesstichtag
- Auszahlungsbescheinigungen von Lebensversicherungen
- Informationen zu Immobilien (falls diese in den Nachlass fallen)
3. Bewertung und Steuererklärung
Nach Erhalt der ausgefüllten Anforderungsliste erstellen wir die Bewertung des jeweiligen Vermögensgegenstands oder bereiten die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung vor.
4. Besprechung der Ergebnisse
Wir kontaktieren Sie zur Besprechung der Ergebnisse und übergeben Ihnen einen zusammenfassenden Bericht. Weitere Fragen können Sie selbstverständlich auch nach der abschließenden Besprechung jederzeit gerne an uns stellen.
Unsere Gebühren – planbar und transparent
Unser Dienstleistungsangebot ist genauso individuell wie die Bedürfnisse unserer Mandanten. In der Vergangenheit hat sich deshalb eine Honorarabrechnung nach Stundensatz (je nach Komplexität 120 € bis 240 € pro Stunde) x Zeit bewährt.
Folgende individuelle Umstände wirken sich auf die Höhe des Honorars aus:
- Qualität und Vollständigkeit der ausgefüllten Anforderungsliste
- Komplexität des jeweiligen Sachverhalts
- Sonderthemen wie beispielsweise Nießbrauch
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Erreichbar Mo.–So. von 08:00 bis 22:00 Uhr – telefonisch, per Video-Call oder vor Ort.