Bewertung
Die Bewertung von Vermögensgegenständen insbesondere von Immobilien ist entscheidend für jede Vermögensübertragung, sei es im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung. Eine präzise Haus-/Gebäudebewertung von Objekten wie Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Grundstücken bildet die Grundlage für eine korrekte steuerliche Wertermittlung. Je nach Objekt und Situation fordert die Finanzverwaltung unabhängig vom Marktwert eine Wertermittlung nach dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Ebenso bewerten wir Ihr Unternehmen sowohl im vereinfachten Ertragswert- als auch im Substanzwertverfahren. Aufgrund unserer Berechnungen erhalten Sie eine belastbare Ausgangsbasis für die steueroptimale Übertragung Ihres Vermögens.
Unser Vorgehen – Erprobt und effizient:
1.
Sie kontaktieren uns per Kontaktformular oder alternativ per E-Mail und schildern uns möglichst detailliert Ihr Anliegen.
2.
In einem unverbindlichen Erstgespräch erfragen wir alle weiteren steuerlich relevanten Informationen und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Im Anschluss an das Erstgespräch senden wir Ihnen per E-Mail eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen zu.
So können Sie sich auch jetzt schon auf den Termin vorbereiten!
Für ein effektives Erstgespräch zur Bewertung von Immobilien sollten Sie insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:
– Grundbuchauszug
– Baugesuch
– Baubeschreibung zu den Ausstattungsmerkmalen (falls die Immobilie nicht vermietet ist)
– Mietvertragsübersicht (falls die Immobilie vermietet ist)
– Sachverständigengutachten (nur falls bereits vorhanden)
Zum Erstgespräch einer Unternehmensnachfolge/-bewertung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
– Jahresabschlüsse der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bzw. deren Jahresergebnisse
– Blianz (möglichst aktuell)
– Stille Reserven im Unternehmen
3.
Nach Erhalt der ausgefüllten Anforderungsliste erstellen wir die Bewertung des jeweiligen Vermögensgegenstands oder bereiten die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung vor.
4.
Wir kontaktieren Sie zur Besprechung der Ergebnisse und übergeben Ihnen einen zusammenfassenden Bericht. Weitere Fragen können Sie selbstverständlich auch nach der abschließenden Besprechung jederzeit gerne an uns stellen.
Unsere Gebühren – Planbar und transparent:
Unser Dienstleistungsangebot ist genauso individuell wie die Bedürfnisse unserer Mandanten. In der Vergangenheit hat sich deshalb eine Honorarabrechnung nach Stundensatz (je nach Komplexität 120 € bis 240 € pro Stunde) x Zeit bewährt. Aufgrund zahlreicher Anfragen mit welchem Honorar bzw. Gebühren für die jeweilige Dienstleistung zu rechnen ist, möchten wir Ihnen eine erste Honorarvorstellung mithilfe des Honorarrechners geben. Dieser ermittelt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf Basis von Gegenstandswerten ein Honorar und modifiziert dieses mit einem „Aufwandsfaktor“. Als Aufwandsfaktor ist grundsätzlich der laut StBVV geringste mögliche Faktor hinterlegt. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der pauschalierenden Vorgehensweise individuelle Umstände nicht berücksichtigt werden.
Welche Einflussfaktoren wirken sich auf das Honorar aus?
Folgende individuelle Umstände wirken sich auf die Höhe des Honorars aus:
– Qualität und Vollständigkeit der ausgefüllten Anforderungsliste
– Komplexität des jeweiligen Sachverhalts
– Sonderthemen wie beispielsweise Nießbrauch
Wie funktioniert der Honorarrechner?
So bedienen Sie den Honorarrechner:
1. Wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus (voreingestellt ist die „Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetz).
2. Tragen Sie den Wert der „Erklärung“ bzw. der betroffenen Vermögensgegenstände ein.
3. Sollten Sie weitere Dienstleistungen hinzufügen wollen, klicken Sie einfach auf die Fläche „+ Option hinzufügen“. Anschließend können Sie auch für diese Dienstleistung durch die ersten beiden Schritte das jeweilige Honorar berechnen.
4. Sollten Sie eine Dienstleistung wieder entfernen wollen, klicken Sie einfach die Fläche „Entfernen“.
5. Das Gesamthonorar bestehend aus der Summer der einzelnen Dienstleistungen wird Ihnen am Ende des Honorarrechners angezeigt.
Hinweis: Je nach Dienstleistung sieht die Steuerberatervergütungsverordnung Mindestwerte vor, die ggf. zur Berechnung herangezogen werden. Sollte dies der Fall sein wird Ihnen im Honorarrechner ein gelbes Ausrufezeichen angezeigt. Nach einem Klick auf das Ausrufezeichen wird Ihnen der Mindestwert angezeigt.
Was bedeuten die im Honorarrechner angezeigten Dienstleistungen?
Der Honorarrechner beinhaltet vier Optionen:
1. Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz umfasst die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) sowie Anteile an Kapitalgesellschaften.
2. Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung des Zugewinnausgleichs umfasst nur die Erbschaftsteuererklärung selbst und nicht die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften (Option 1) oder die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Option 4).
3. Schenkungsteuererklärung umfasst nur die Schenkungsteuererklärung selbst und nicht die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften (Option 1).
4. Ermittlung des Zugewinnausgleichs umfasst nur die beispielsweise i.R.d. Erbschaftsteuererklärung notwendige Ermittlung des Zugewinnausgleichs. Die Erbschaftsteuererklärung selbst ist hierin nicht bereits enthalten.
Zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Honorarrechners sind nachfolgend Beispiele aufgelistet:
1. Beispiel: Erbschaftsteuererklärung inklusive Bewertung einer Immobilie
Sachverhalt:
Herr Müller verstirbt am 30.10.2024 und vermacht sein Einfamilienhaus im Wert von 1.000.000 € sowie Wertpapiere und diverse Bankkonten im Wert von 500.000 € seiner Tochter.
Eingaben in den Honorarrechner:
1. Dienstleistung: Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 1.000.000 >> berechnetes Honorar: 216,95 €
2. Dienstleistung: Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnsausgleichsforderung nach § 5 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 1.500.000 (EFH + Wertpapiere und Bankkonten) >> berechnetes Honorar: 1.149,80 €
→ Gesamthonorar: 1.366.75 €
2. Beispiel: Erbschaftsteuererklärung inklusive Bewertung einer Immobilie + Einzelunternehmen
Sachverhalt:
Frau Müller verstirbt am 17.04.2024 und vermacht ihr Einfamilienhaus im Wert von 1.500.000 €, ihre Backstube im Wert von 2.500.000 € sowie Wertpapiere und diverse Bankkonten im Wert von 500.000 € ihrem Sohn.
Eingaben in den Honorarrechner:
1. Dienstleistung: Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 1.500.000 >> berechnetes Honorar: 287,45 €
2. Dienstleistung: Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 2.500.000 >> berechnetes Honorar: 790,95 €
3. Dienstleistung: Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnsausgleichsforderung nach § 5 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 4.500.000 (EFH + Einzelunternehmen + Wertpapiere und Bankkonten) >> berechnetes Honorar: 3.123,80 €
→ Gesamthonorar: 4.519,95 €
3. Beispiel: Schenkung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt
Sachverhalt:
Herr Müller überträgt seiner Tochter zum 30.09.2024 ein Mehrfamilienhaus im Wert von 2.000.000 € unter Nießbrauchsvorbehalt.
Eingaben in den Honorarrechner:
1. Dienstleistung: Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz >> Wert: 2.000.000 >> berechnetes Honorar: 780,95 €
2. Dienstleistung: Schenkungsteuererklärung >> Wert: 2.000.000 (Mehrfamilienhaus unter Nießbrauchsvorbehalt) >> berechnetes Honorar: 3.123,80 €
→ Gesamthonorar: 4.232,50 €
Hinweis: Der Nießbrauchsvorbehalt wirkt sich im Honorarrechner nicht auf die Gesamtgebühr aus, sodass eine wertmäßig identische Schenkung ohne Nießbrauchsvorbehalt zum selben Gesamthonorar führt.
Honorarrechner (experimentell)
Willkommen beim Honorarrechner! Wählen Sie eine Option aus, geben Sie den Wert Ihrer Vermögenswerte ein, und berechnen Sie die entsprechende Gebühr basierend auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Honorarrechner soll Ihnen ein erstes unverbindliches Preisgefühl zu den jeweiligen Dienstleistungen geben. Bitte beachten Sie, dass das angegebene Honorar auf der Steuerberatervergütungsverordnung sowie unseren Erfahrungswerten basiert, sodass im Einzelfall Abweichungen zu den angegebenen Werten zustande kommen können.
Für die Richtigkeit der ermittelten Gebühren wird keine Haftung übernommen.
Dienstleistungen | Wert Ihrer Vermögenswerte | Berechnete Gebühr | Aktion |
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Das Gesamthonorar beträgt: 0,00 €
| Anschrift
Schloßäckerring 9
73434 Aalen-Fachsenfeld
Tel. 07366 929 9913
| Öffnungszeiten
Mo bis Do: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
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hofmann-steuern.de