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Bewertung
Der belastbare Wert als Ausgangsbasis jeder Vermögensübertragung.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Immobilien, ist entscheidend für jede Vermögensübertragung, sei es im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung. Eine präzise Haus-/Gebäudebewertung von Objekten wie Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Grundstücken bildet die Grundlage für eine korrekte steuerliche Wertermittlung.
Je nach Objekt und Situation fordert die Finanzverwaltung unabhängig vom Marktwert eine Wertermittlung nach dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Ebenso bewerten wir Ihr Unternehmen sowohl im vereinfachten Ertragswert- als auch im Substanzwertverfahren. Aufgrund unserer Berechnungen erhalten Sie eine belastbare Ausgangsbasis für die steueroptimale Übertragung Ihres Vermögens.
Unser Vorgehen – erprobt und effizient
1. Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und schildern uns möglichst detailliert Ihr Anliegen.
2. Erstgespräch und Unterlagen
In einem unverbindlichen Erstgespräch erfragen wir alle weiteren steuerlich relevanten Informationen und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Im Anschluss an das Erstgespräch senden wir Ihnen per E-Mail eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen zu.
- Grundbuchauszug
- Baugesuch
- Baubeschreibung zu den Ausstattungsmerkmalen (falls die Immobilie nicht vermietet ist)
- Mietvertragsübersicht (falls die Immobilie vermietet ist)
- Sachverständigengutachten (nur falls bereits vorhanden)
- Jahresabschlüsse der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bzw. deren Jahresergebnisse
- Bilanz (möglichst aktuell)
- Stille Reserven im Unternehmen
3. Bewertung und Steuererklärung
Nach Erhalt der ausgefüllten Anforderungsliste erstellen wir die Bewertung des jeweiligen Vermögensgegenstands oder bereiten die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung vor.
4. Besprechung der Ergebnisse
Wir kontaktieren Sie zur Besprechung der Ergebnisse und übergeben Ihnen einen zusammenfassenden Bericht. Weitere Fragen können Sie selbstverständlich auch nach der abschließenden Besprechung jederzeit gerne an uns stellen.
Unsere Gebühren – planbar und transparent
Unser Dienstleistungsangebot ist genauso individuell wie die Bedürfnisse unserer Mandanten. In der Vergangenheit hat sich deshalb eine Honorarabrechnung nach Stundensatz (je nach Komplexität 120 € bis 240 € pro Stunde) x Zeit bewährt.
Folgende individuelle Umstände wirken sich auf die Höhe des Honorars aus:
- Qualität und Vollständigkeit der ausgefüllten Anforderungsliste
- Komplexität des jeweiligen Sachverhalts
- Sonderthemen wie beispielsweise Nießbrauch
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Erreichbar Mo.–So. von 08:00 bis 22:00 Uhr – telefonisch, per Video-Call oder vor Ort.